Der geordnete Rückzug

In den zwei Jahren meiner freiberuflichen Tätigkeit als Insolvenzverwalterin für das Amtsgericht Kassel und davor während meiner Arbeit als Schuldnerberaterin für den Landkreis Kassel wurde ich vermehrt von Selbständigen und Freiberuflern in finanziellen Notlagen um Hilfe gebeten.

Da die örtlichen Schuldnerberatungsstellen keine Beratung für Selbständige und Freiberufler anbieten, habe ich mit anderen fachkompetenten Beratern, u. a. mit dem Rechtsanwalt Wilfried Aßhoff, in der Region tätigen Schuldnerberater/innen und der Unterstützung der Handwerkskammer Kassel, den Verein Selbständige in Not e.V. (SinN e.V.) gegründet, um das bestehende Schuldnerberatungsangebot speziell für Selbständige und Gewerbetreibende zu erweitern.
Marjana Schott  
 

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, in der Beratung zunächst zu ermitteln, ob ein Insolvenzverfahren durch geeignete Verhandlungen mit den Gläubigern vermieden werden kann. Ist die Insolvenz nicht zu vermeiden, wird geklärt, ob eine Privat- oder Regelinsolvenz vorliegt.

Dem Ratsuchenden wird der Ablauf des Verfahrens erläutert. Strafrechtliche Konsequenzen bei unbewusstem Fehlverhalten werden aufgezeigt und können somit vermieden werden. Darüberhinaus wird der Klient beim Stellen des Insolvenzantrags unterstützt. Es besteht eine gute Zusammenarbeit mit den bereits vorhandenen Beratungsstellen, sodass der Klient bei Bedarf weitervermittelt werden kann.

Durch die zügige Beratung wird vermieden, dass durch Fehlentscheidungen größerer wirtschaftlicher Schaden entsteht. Für den Ratsuchenden entwickeln sich dadurch oft unerwartet neue Perspektiven.