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Der geordnete Rückzug In
den zwei Jahren meiner freiberuflichen Tätigkeit als Insolvenzverwalterin
für das Amtsgericht Kassel und davor während meiner Arbeit
als Schuldnerberaterin für den Landkreis Kassel wurde ich vermehrt
von Selbständigen und Freiberuflern in finanziellen Notlagen
um Hilfe gebeten. |
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| Marjana Schott | ||
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Wir
haben es uns zur Aufgabe gemacht, in der Beratung zunächst zu
ermitteln, ob ein Insolvenzverfahren durch geeignete Verhandlungen
mit den Gläubigern vermieden werden kann. Ist die Insolvenz nicht
zu vermeiden, wird geklärt, ob eine Privat- oder Regelinsolvenz
vorliegt. Dem
Ratsuchenden wird der Ablauf des Verfahrens erläutert. Strafrechtliche
Konsequenzen bei unbewusstem Fehlverhalten werden aufgezeigt und können
somit vermieden werden. Darüberhinaus wird der Klient beim Stellen
des Insolvenzantrags unterstützt. Es besteht eine gute Zusammenarbeit
mit den bereits vorhandenen Beratungsstellen, sodass der Klient bei
Bedarf weitervermittelt werden kann. Durch die zügige Beratung wird vermieden, dass durch Fehlentscheidungen größerer wirtschaftlicher Schaden entsteht. Für den Ratsuchenden entwickeln sich dadurch oft unerwartet neue Perspektiven. |
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