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Sollte die außergerichtliche Beitreibung nicht greifen, können wir über unsere Vertragsanwälte Sonderkonditionen für das gerichtliche Mahnverfahren anbieten, damit die Verjährung des Anspruches unterbrochen wird.

Nach Vorlage eines Vollstreckungsbescheides oder Urteils wird dann im Wege der Zwangsvollstreckung der Anspruch durchgesetzt. Auch hierfür können kostengünstige Möglichkeiten angeboten werden, die individuell abgestimmt sind.

Natürlich werden wir auch dann tätig, wenn bereits Urteile vorhanden sind, aus denen die Vollstreckung bislang ergebnislos verlaufen ist. Gerade hier ist es sinnvoll, nach Jahren der Untätigkeit, dem Schuldner mal wieder auf die Füße zu treten. Oftmals hat sich dessen gesamte persönliche und wirtschaftliche Situation so verändert, dass alte Forderungen kurzfristig durchgesetzt werden können.

PHÖNIX Inkassoservice & Forderungsmanagement steht für kompetente Beratung und schnelle Lösungen.

Susanne Kirbach-Dietrich war von 1988 bis 2003 als Büroleiterin in der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Umbach & Kollegen in Kassel tätig. Sie leitete das Inkassodezernat eigenverantwortlich und erwarb sich im Laufe der Jahre durch viele Fortbildungsveranstaltungen das nötige Know-how. Nach Auflösung der Sozietät Umbach & Kollegen gründete Susanne Kirbach-Dietrich im September 2003 die Firma PHÖNIX Inkassoservice & Forderungsmanagement. Seit dem 1.Juli 2004 ist sie Mitglied im Unternehmerinnen Forum Nordhessen, seit März 2005 auch im Vorstand.